Haftungsfragen für Trainer

Unerwartete Erkrankungen, Unfälle oder andere Ereignisse lösen unter gewissen Umständen eine Haftung für Trainer aus.

Eine Trainer vereinbart mit einem Kunden mehrere Seminare innerhalb kurzer Zeit für ein internationales Team. Die Veranstaltungen sollen in Österreich in einem Seminarhotel abgehalten werden. Unmittelbar vor dem Training erleidet sie jedoch einen Unfall und bricht sich ein Bein, wodurch es ihr unmöglich wird, das Training durchzuführen. Das Seminarhotel berechnet dem Unternehmen eine Stornierungsgebühr, und die für die Mitarbeiter gebuchten Flüge sind nicht stornierbar. Infolgedessen stellt das Unternehmen der Trainer eine Rechnung aus. Somit verliert sie nicht nur ihre Einnahmen, sondern es entstehen ihr auch erhebliche Kosten.
Um Trainer über die verschiedenen Risiken aufzuklären und darüber zu informieren, wie man sich dagegen absichern kann, veranstaltete die VBT (Vereinigung Business Trainer Österreichs) im März für ihre Mitglieder einen Online-Vortrag mit dem Versicherungsexperten Ralph Günther. Dabei teilte er seine Erfahrungen aus langjähriger Praxis und präsentierte sowohl theoretische Inputs als auch konkrete Beispiele.

Risiken

Es gibt mehrere potenzielle Risiken im Alltagsgeschäft, die Trainer berücksichtigen sollten:

  • Personen- und Sachschäden
  • Rechtsverletzungen (Lizenzen, Urheberrecht)
  • Datenschutz-Verstöße (DSGVO, Tracking)
  • Cyber-Attacken (Hackerangriffe)
  • Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen (Haftung aus Vertrag)
  • Verstöße gegen Verordnungen und Gesetze (z. B. EU-Richtlinien, Impressumspflicht etc.)
  • Ausfall von Veranstaltungen (Hotelkosten, Flugtickets)
  • Schadensersatz aufgrund inhaltlicher Fehler
  • uvm.

Fast alle genannten Punkte (mit Ausnahme der Personen- oder Sachschäden) fallen unter den Begriff »Vermögensschäden«. In solchen Fällen fordert jemand Geld für ein Vergehen, das Trainer begangen haben.

Beispiele aus der Praxis

Nach einer kurzen Einführung in die Welt der Versicherungen berichtet der Experte von weiteren Fällen aus seiner beruflichen Praxis.
In einem Fall geriet ein Trainer während einer großen Geste versehentlich mit der Ecke einer laminierten Moderationskarte in das Auge eines Teilnehmers und verletzte dabei dessen Hornhaut. Der Teilnehmer musste mehrfach ins Krankenhaus und konnte für drei Wochen keine Computerarbeit ausführen. Hinzu kamen die Kosten für Taxis zum Krankenhaus und Ähnliches. Insgesamt belief sich der Schaden auf 10.000,– €. Bei bleibenden Schäden hätte die Situation noch weitaus gravierender ausfallen können.

In einem anderen Fall sollte ein Trainer ein Seminar für eine Hilfsorganisation in Kenia abhalten. Leider vergaß der Trainer jedoch, ein Business-Visum zu beantragen und durfte nicht ins Land einreisen, was er erst am Flughafen in Kenia bemerkte. Der Kunde hat zu Recht die entstandenen Kosten, wie Anreise, Hotelkosten usw., an den Trainer weiterverrechnet.

Ungerechtfertigte Forderungen

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Forderungen, die an Trainer herangetragen werden, tatsächlich eine Haftung auslösen. In der Regel führt höhere Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Pandemien, nicht zu einer Haftung oder Forderung gegenüber den Trainern.

Nach Eingang eines Anspruchs wird daher zunächst von der Versicherung geprüft, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht.
Wenn der Anspruch gerechtfertigt ist, übernimmt die Versicherung (sofern es eine gibt) die Schadensersatzzahlung sowie die Kosten für Gutachten und Ähnliches. Im Falle eines unberechtigten Anspruchs übernimmt die Versicherung die Abwehr der Forderung und eventuelle Rechtskosten (passiver Rechtsschutz).

Risiko minimieren

Wer auf Nummer sicher gehen will, dem empfiehlt der Versicherungsexperte, folgende drei Säulen zu beachten:
1. Säule: Information – Trainer sollten sich bei Experten über mögliche Risiken informieren.
2. Säule: Expertenrat einholen – Trainer sollten ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von einem Anwalt überprüfen lassen, um mögliche Risiken auszuschließen, oder die Sicherheit und den Datenschutz ihrer Website kontrollieren.
3. Säule: Berufshaftpflichtversicherung, um verbleibende Restrisiken abzusichern.

Für eine Berufshaftpflichtversicherung für Trainer gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder einen Rahmenvertrag, zum Beispiel über Kammern (wie den UBIT-Vertrag). Dies sind in der Regel Paketlösungen für Mitglieder. Oder den Abschluss von individuellen Einzelverträgen, die speziell auf das jeweilige Trainergeschäft zugeschnitten sind. Die Kosten dafür beginnen bei etwa 265,– €.

Ralph Günther rät: »Wichtig dabei ist, folgende Risiken abzudecken:

  • Rechtsverletzung (Abmahnung und Schadens­ersatzforderungen)
  • Vermögensschäden durch berufliche Fehler und vertragliche Haftung
  • Personen- oder Sachschäden
  • Verstöße gegen Vertraulichkeit und Datenschutz
  • Veröffentlichungsrisiken (Website, Businessnetzwerke, Soziale Medien)
  • Ungerechtfertigte Ansprüche (Passiver Rechtsschutz)
  • Cyber-Schäden (Dritt- & Folgeschäden)
  • Persönliche Haftung als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.«

Abschließend erklärt der Vortragende den Unterschied zwischen der Berufshaftpflichtversicherung und anderen Versicherungen. In der Regel übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwälte, jedoch nicht die Kosten für den entstandenen Schaden. Zudem sind Rechtsverletzungen wie Urheberrecht, Namens- und Markenrecht häufig ausgenommen, was für Trainer relevante Themen sein kann.

Unfallversicherungen decken im Falle eines Unfalls des Trainers die eventuellen Kosten oder eine Invalidenrente ab, übernehmen jedoch nicht die Kosten für Schäden, die Dritte aufgrund des Unfalls des Trainers erleiden.

Schreiben Sie einen Kommentar!


*

Günther_Ralph0323

Ralph Günther
ist Versicherungsspezialist und Vorstandsvorsitzender der exali AG.
www.exali.at