Geld sparen beim Lernen

Um Weiterbildung für Unternehmen und Privatpersonen leistbar zu machen, gibt es viele Förderangebote. Die Auswahl ist groß und schwer durchschaubar. TRAiNiNG bietet hier einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildungs-Förderungen.

Alle zwei Jahre bieten wir Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Möglichkeiten für Weiterbildungsförderungen. Die im Artikel genannten Zahlen sind aktuell mit Stand Februar 2022. Wir haben die verschiedenen Möglichkeiten dieses Jahr in 6 Bereiche unterteilt:

  • Steuerliche Förderungen
  • Bundesförderungen
  • Landesförderungen
  • Förderungen des AMS
  • Förderungen der Kammern und Gewerkschaften
  • sonstige Förderungen.

Es gibt verschiedene Formen von Förderungen, wie z. B. Bar-Zuschüsse in Form von Beihilfen (Schülerbeihilfe, Studienbeihilfe, Stipendien usw.), Gutscheine (z. B. den AK-Bildungsscheck) sowie nicht monetäre Leistungen wie z. B. Übernahme von Beratungsleistungen oder Vermittlungs- und Koordinationsleistungen. Nahezu alle Angestellten, die einen Kurs belegen, können diesen in irgendeiner Form fördern lassen. Informieren zahlt sich also aus und spart bares Geld. Dieser Artikel kann leider nicht einmal ansatzweise alle Förderungen auflisten. Es gibt einfach zu viele, besonders für spezielle Zielgruppen wie Lehrlinge, Zuwanderer, Arbeitslose, Fachkräfte-Qualifizierung etc.

1) Steuerliche Förderungen

Für Unternehmen
Sämtliche Ausgaben zur beruflichen Weiterbildung von Mitarbeitern werden natürlich als Betriebsausgaben anerkannt, soweit sie in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Für Privatpersonen
Personen, die Weiterbildungen privat zahlen, können die Kosten im Zuge des Steuerausgleichs (Arbeitnehmerveranlagung) geltend machen und so die Lohn- bzw. Einkommenssteuer reduzieren. Absetzbar sind sämtliche Fortbildungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sowie Fachliteratur, eventuelle Reisekosten und sogar Nächtigungskosten, wenn die Heimreise vom Kursort nicht mehr zumutbar ist. Nicht absetzbar sind jedoch Kurse, die primär dem privaten Interesse dienen (z. B. Kochkurse für Hobbyköche). Auch allgemein bildende Maßnahmen wie z. B. die AHS-Matura sind nicht steuerlich absetzbar.

2) Förderungen des Bundes

Der Bund bietet zahlreiche Förderungsmöglichkeiten für Aus- und Weiterbildung an. Vor allem handelt es sich dabei um Förderungen für eine Basisausbildung (Lesen, Schreiben, Rechnen), Studienbeihilfen sowie Förderungen für Menschen mit Behinderungen. Einige Beispiele für Bundesförderungen sind:

  • Kostenlose Vorbereitungskurse für Prüfungen zur Berufsmatura für Lehrlinge
  • Ausbildungshilfen für Personen mit Behinderungen
  • Schulbeihilfe für Schulbesuche ab der 10. Schulstufe
  • Studienbeihilfen und Studiendarlehen
  • Kurse zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
  • Lehre für Erwachsene (für Lehrlinge über 18)
  • Lehrlinge: Basisförderungen für alle Lehrverhältnisse
  • Förderungen für Personen mit Behinderungen

Weitere Infos: www.bmukk.gv.at

Durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden speziell niedrigqualifizierte Personen und ältere Personen gefördert, weitere Infos: www.esf.at

3) Förderungen der Länder

Bei den Förderungsmöglichkeiten gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Aus Platzgründen gehen wir hier nur auf die wichtigsten Förderungen ein, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Burgenland
Förderung der Aus- und Weiterbildung von Unternehmern, Fach- und Führungskräften:
50 % der Kurskosten (max. 1.500,– €)
60 % der Kurskosten bei Lehrabschlussprüfungen
75 % der Kurskosten (max. 2.000,– €) bei Ausbildungen von Personen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben eintreten wollen.
75 % der Kurskosten (max. 4.000,– €) für Berufsreifeprüfungen, Studienberechtigungsprüfungen, Meisterprüfungen und Werkmeisterprüfungen sowie
100 % der Kurskosten bei Ausbildungen von Zukunftsberufen mit generellem Bedarf, welche vom Arbeitnehmerförderungsbeirat festgelegt werden (max. 4.000,– €).
Die jährlichen Gesamtkosten des Qualifikationsförderungszuschusses für eine Person dürfen 4.000,– € nicht übersteigen.
Infos: www.burgenland.at/foerderungen
Niederösterreich
Mit der niederösterreichischen Bildungsförderung werden berufsspezifische Weiterbildungskurse bei anerkannten und zertifizierten Bildungsträgern gefördert. Die Höhe der Förderung reicht von 20 bis 80 % der Kosten (je nach Einkommen), mit einem Maximalbetrag von 2.500,– € innerhalb von 3 Jahren.
Infos: www.noe.gv.at/Bildung/Aus-und-Weiterbildung/Bildungsfoerderung/Bildungsfoerderung.html

Kärnten
Das Land Kärnten fördert unter gewissen Einkommensvoraussetzungen beruflich relevante Fortbildungen (mit 25 % der Kurskosten) mit einem Betrag bis zu 2.500,– € innerhalb von 5 Jahren. Bei manchen Themen sogar bis zu 50 % der Kosten (z. B. bei Themen zur Digitalisierung oder IT).
Infos: www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Oberösterreich
Das Bildungskonto des Landes OÖ fördert allgemeine Bildungskosten bis 30 % der Kurskosten, maximal 2.000,– €. Unter gewissen Voraussetzungen (z. B. Wiedereinsteiger) steigt diese Förderung bis zu 60 %, maximal 2.400,– € an.
Infos: www.land-oberoesterreich.gv.at

Salzburg
Das Land Salzburg fördert in Form eines Bildungsschecks Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind mit 50 % der Kurskosten, maximal 1.000,– €. Je nach Alter und höchstem Bildungsabschluss können auch bis zu 80 % gefördert werden. Sollte das Förderbudget vorzeitig ausgeschöpft sein, können keine weiteren Anträge gestellt werden.
Infos: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck

Steiermark
Die Steiermark fördert vor allem Lehrlinge und Pendler, bietet sonst aber keine speziellen Förderungen für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Graz bietet mit dem Grazer Fonds für Personen, die seit mindestens zwölf Monaten in Graz wohnen, Förderungen von bis zu 2.500,– € an.
Infos: www.weiterbildung.steiermark.at

Tirol
Eines der großzügigsten Bundesländer ist Tirol. Dort gibt es einerseits das Bildungsgeld für Arbeitnehmer oder auch Selbstständige mit weniger als 9 Mitarbeitern. Es beträgt 30 % bis 50 % der Kurskosten. Weiters gibt das Land eine Ausbildungsbeihilfe für Personen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierung ein Arbeitsverhältnis aufgelöst haben. Es werden Kosten für den Lebensunterhalt mit bis zu 350,– € pro Monat gefördert. Auch für Lehrlinge gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten.
Ebenfalls gibt es den Weiterbildungsbonus. Damit wurde ein Anreiz zur beruflichen Höherqualifizierung geschaffen. Er bietet niedrig qualifizierten Personen oder Personen mit formal nicht anerkannten beruflichen Abschlüssen aus dem Ausland die Möglichkeit, bis zu 90 % der Kosten von Bildungsmaßnahmen gefördert zu bekommen.
Infos: www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung

Vorarlberg
Einwohner Vorarlbergs können sich Vollzeitausbildungen mittels Bildungskonto mit bis zu 3.000,– € pro Jahr fördern lassen. Ebenfalls können sich Vorarlberger unterschiedliche Seminare und Lehrgänge mit bis zu 40 % der Kosten fördern lassen. Personen, die nach der Kindererziehung zurück ins Berufsleben wollen und deren Qualifikationen veraltet sind, können berufsspezifische Ausbildungen mit bis zu 50 % der Kurskosten fördern lassen (max. 5.000,–). Unternehmer mit Sitz in Vorarlberg können sich ebenfalls bis zu 40 % der Weiterbildungskosten fördern lassen.
Infos: www.bildungszuschuss.at

Wien
Die größte Vielfalt an Förderungen gibt es eindeutig in der Hauptstadt. Das waff Bildungskonto fördert für beschäftigte Personen Kurse und Seminare mit bis zu 50 % der Kurskosten, maximal 3.000,– €, die bei einem waff-anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
Das Förderprogramm waff FRECH fördert grundlegende berufliche Veränderungen von Mädchen und Frauen mit bis zu 90 % der Kurskosten, maximal 5.000,– €. Der ­»Digi-Winner« bringt bis 5.000,– € Förderung, wenn Sie Ihre Chancen in der digitalen Arbeitswelt verbessern, neue Kompetenzen dazugewinnen, Ihren Arbeitsplatz besser absichern oder die Möglichkeiten digitaler Weiterbildung nutzen. Personen, die einen Lehrabschluss oder einen anderen Bildungsabschluss nachholen wollen, werden mit dem Chancen-Scheck mit bis zu 3.000,– € gefördert. Seit der Corona-Krise gibt es nun auch Förderungen für EPUs. Dabei werden Kurse, die auf die Erweiterung der unternehmerischen Kompetenzen ausgerichtet sind, mit bis zu 80 % der Kurskosten bis max. 2.000,– € gefördert.
Infos: www.waff.at

4) Förderungen durch das AMS

Das Arbeitsmarktservice bietet eine Fülle an Förderungen an, speziell für Arbeitslose oder Personen, die sich beruflich neu orientieren wollen. Zusätzlich gibt es Programme zur Förderung von Ausbildungen als Fachkraft in einem Bereich, in dem ein Mangel an Fachkräften herrscht.
Besonders relevant sind auch die Bildungsteilzeit und die Bildungskarenz.
Bildungsteilzeit
Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen »Lohnersatz« bekommen, das bietet die Bildungsteilzeit. Der Vorteil zur »traditionellen« Bildungskarenz ist, dass gerade für kleinere Einkommen  die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver ist. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Für jede Arbeitsstunde, die man weniger arbeitet, zahlt das AMS 0,86 € »Bildungsteilzeitgeld« pro Tag – z. B.: Sie reduzieren von 40 auf 30 Wochenstunden und bekommen 10 x 0,86 x 30 Tage = 258,– €.
Bildungskarenz
Während der Bildungskarenz erhält die karenzierte Person vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes; mindestens jedoch 14,53 € täglich. Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz besteht Kranken- und Unfallversicherungsschutz. Zeiten einer Bildungskarenz werden seit 2005 bei der Pensionsermittlung berücksichtigt. Ein Zuverdienst ist bis zur Zuverdienstgrenze möglich.

Außerdem gibt es eine ams-Beihilfe zusätzlich zum Weiterbildungsgeld für Personen, deren Bruttoeinkommen 2.300,– € nicht übersteigt. Das AMS übernimmt bis zu 100 % der Kursgebühren, wenn die Bildungsmaßnahme die Vermittlungschance am Arbeitsmarkt erhöht.
Infos: www.ams.at

5) Förderungen durch Kammern

Die Arbeiterkammer vergibt an ihre Mitglieder in allen Bundesländern Bildungsgutscheine bzw. Bildungsschecks in unterschiedlicher Höhe. Eingelöst werden kann dieser für verschiedene Weiterbildungsangebote, wie z. B. die der VHS oder der WIFIs. Die Höhe der Gutscheine beträgt maximal:
Wien: 120,– €/Jahr (+ weitere 120,– Digi-Bonus)
NÖ: 120,– €/Jahr (+ weitere 150,– Digi-Bonus)
Bgld: 100,– €/Jahr (+ weitere 100,– Digi-Bonus)
Stmk: 60,– €/Semester
OÖ: 130,– €/Jahr
K: 100,– bis 150,– €/Jahr
S: kein Bildungsscheck der AK
V: 75,– €/Jahr
T: nur für Schüler/Studenten/Lehrlinge
Infos: www.arbeiterkammer.at

Die Landwirtschaftskammer übernimmt bis zu 66 % der Kurskosten für relevante Schulungen. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen.
Infos: www.lko.at

Auch einige andere Interessensvertretungen fördern Kurse im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Infos dazu auf der jeweiligen Kammer- bzw. Gewerkschafts-Website.

6) Sonstige Förderungen

Bausparfinanzierung: Seit 1. September 2005 besteht die Möglichkeit, Bauspardarlehen nicht nur für Wohnraumbeschaffung zu nutzen, sondern auch für Bildung und Pflege.
Kinderbetreuungsgeld: Frauen und Männer erhalten unter gewissen Umständen ein Kinderbetreuungsgeld, während die Person an einer Aus- oder Weiterbildung teilnimmt.
Für Senioren gibt es ebenfalls Bildungsförderungen, die sich meistens auf den Besuch von Kursen in Volkshochschulen beschränken.

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