Kostenübernahme von Weiterbildungen

Im Rahmen der Mitarbeitermotivation sind die meisten Unternehmen bestrebt, ihren Angestellten eine gute Grundlage für fleißiges und ehrgeiziges Handeln zu bieten.

Dies umfasst sowohl die Einrichtung des Arbeitsplatzes als auch die Gestaltung der Arbeitszeiten und die allgemeine Atmosphäre im Unternehmen. Immer interessanter und durchaus motivationsfördernd sind auch Weiterbildungsmaßnahmen, an denen Mitarbeiter neben ihrer Tätigkeit im Unternehmen teilnehmen. Besonders Fernlehrgänge stehen hier hoch im Kurs. Für Unternehmer und Arbeitnehmer ist hierbei nicht nur das Ergebnis der Weiterbildungsmaßnahme entscheidend, sondern auch die finanzielle Leistbarkeit spielt eine Rolle. Immer mehr Arbeitnehmer wünschen sich daher eine Kostenübernahme seitens ihres Arbeitgebers.

Finanzielle und unternehmerische Vorteile

Fakt ist: Entschließt sich ein Arbeitnehmer zu einer Weiterbildungsmaßnahme und möchte er diesen Weg gemeinsam und mit der Unterstützung des Arbeitgebers gehen, so muss sich die gesamte Bildungsmaßnahme für beide Parteien lohnen. Nicht funktioniert das, wenn ein Mitarbeiter sich einen Lehrgang oder ein Fernstudium auswählt, bei dem die Inhalte nichts mit der Tätigkeit im Unternehmen zu tun haben. Arbeitgeber, deren Mitarbeiter sich jedoch durch die Weiterbildung zu dauerhaft wertvolleren Arbeitskräften entwickeln und sich im Unternehmen mit ihrem neuen Wissen aktiv einbringen können, sollten über finanzielle Hilfeleistung nachdenken. Oft fragen Arbeitnehmer in einem gemeinsamen Gespräch nach den Möglichkeiten.

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Die Inhalte der Weiterbildungsmaßnahmen müssen auch dem Unternehmen einen Nutzen bieten. (Quelle: Hans(CC0-Lizenz)/ pixabay.com)

 

Nebst des Vorteils, einem gut ausgebildeten Mitarbeiter ein höheres Maß an Verantwortung übertragen zu können, kann auch die finanzielle Übernahme der Kosten für die Maßnahme durchaus günstig sein. Dabei spielt es heute sogar keine Rolle mehr, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Rechnungsempfänger sind.

 

Damit der Arbeitnehmer sich auf die finanzielle Unterstützung seitens seines Arbeitgebers verlassen kann, ist eine schriftliche Zusage wichtig. Doch nicht nur für den Arbeitnehmer entscheidet diese Formalität über den weiteren Verlauf der Angelegenheit. Auch ist es für den Arbeitgeber erst dann möglich, die Kosten steuerfrei zu übernehmen, wenn eine schriftliche Zusage seinerseits vorliegt.

Die Bestimmung eines gemeinsamen Kurses

Oft wird die Übernahme der Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme im persönlichen Gespräch mit dem Mitarbeiter vereinbart. Auch im Rahmen eines jährlich stattfindenden Mitarbeitergesprächs kann die Möglichkeit einer Weiterbildung genannt werden. Dann kann der Arbeitgeber die Investition beispielsweise anstelle einer Gehaltserhöhung anbieten. Um Fallstricke zu vermeiden, sollten beide Parteien offen und ehrlich mit der Angelegenheit umgehen und den tatsächlichen Nutzen und etwaige Risiken und Maßnahmen klären. Fragen, die hierbei beantwortet werden sollten:

 

  • Kann der Mitarbeiter trotz Weiterbildungsmaßnahme seine vertragliche Arbeitszeit erfüllen?
  • Was passiert bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer kurz nach der Weiterbildungsmaßnahme?
  • Welche Ergebnisse können durch die Weiterbildungsmaßnahme erwartet werden?
  • Um welche Kosten handelt es sich tatsächlich? Auch Fahrtkosten und Verpflegung sollten hier nicht vergessen werden.
  • Kann der Arbeitnehmer bereits einen konkreten Vorschlag unterbreiten? Die Unterlagen eines Weiterbildungsanbieters sollten auch dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Für den Arbeitnehmer wichtig kann auch die Nennung seiner Beweggründe für die Weiterbildungsmaßnahme sein. Laut einer Umfrage nennen hierbei 67,1 Prozent aller Befragten die „Anpassung an neue Anforderungen“ als Hauptbeweggrund. Die Aufstiegsqualifikation spielt für 32,5 Prozent der Befragten eine Rolle und die Einarbeitung in einem neuen Arbeitsumfeld war für 7,6 Prozent der Teilnehmer ausschlaggebend.

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In einem gemeinsamen Gespräch sollten Arbeitgeber und Angestellter alle relevanten Details besprechen. (Quelle: delphinmedia(CC0-Lizenz)/ pixabay.com)

Sind alle diese Fragen beantwortet und spricht weiterhin nichts gegen die geplante Maßnahme, sollten sowohl die Zusage als auch etwaige Sondervereinbarungen in Schriftform festgehalten werden. Weiß der Mitarbeiter jedoch selbst noch nicht, in welcher Form er sich weiterbilden möchte, lohnt sich eine eingehende Beratung. So bietet das Humboldt Fernlehr-Institut die Zusammenstellung von Kursen unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche und der entsprechenden Branche an.

Rückzahlungsvereinbarung: Schutz bei Kündigung nach der Weiterbildung

Ein denkbar schlechtes Szenario für jeden Arbeitgeber ist die Kündigung seitens des Mitarbeiters, kurz nachdem er seine Weiterbildungsmaßnahme beendet hat. Dieser Fall ist zweifellos der wichtigste Punkt, für dessen Eintreffen sich Arbeitgeber schon im Vorhinein absichern sollten. Funktionieren kann das in Form einer sogenannten Rückzahlungsvereinbarung. Hier ist es jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber die Grundsätze dieser Vereinbarung kennt sich in Transparenz und Gründlichkeit übt. Eine solide Rückzahlungsvereinbarung ist leicht verständlich verfasst und enthält sowohl das Risiko der Rückzahlung als auch die entstehenden Kosten.

 

„Eine Vertragsklausel über die Erstattung erfüllt nur dann das Transparenzgebot, wenn die Weiterbildungskosten dem Grund und der Höhe nach im Rahmen des Möglichen und dem Arbeitgeber Zumutbaren bezeichnet sind. Hierzu müssen daher mindestens Art und Berechnungsgrundlagen der Kosten benannt werden.“

(Quelle: http://www.zeit.de/karriere/2014-12/weiterbildung-kosten-rueckzahlungspflicht)

 

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Bei einer gültigen Rückzahlungsvereinbarung können Arbeitgeber das investierte Geld zurückverlangen. (Quelle: jarmoluk(CC0-Lizenz)/ pixabay.com)

 

Arbeitnehmer, die eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben, müssen dies nicht ohne Berücksichtigung ihrer eigenen Interessen tun. So ist es für einen Angestellten nur dann sinnvoll, eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen, wenn die erlernten Inhalte sich auch außerhalb des aktuellen Unternehmens sinnvoll verwenden lassen können.

 

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