Auch Schule braucht gute Führung

Mit der beschlossenen Bildungsreform wurde die Schulautonomie ausgeweitet. Für Schulleiter ergeben sich neue Herausforderungen in ihrer Rolle als Führungskräfte.

Noch vor dem Sommer 2017 wurde im Nationalrat das Bildungsreformgesetz 2017 beschlossen. Eines der Hauptziele ist der Ausbau der Schulautonomie. Konkret bedeutet das mehr pädagogische, organisatorische und personelle Freiräume für die Schulen. Bildungsangebote und pädagogische Konzepte können künftig stärker nach regionalen Anforderungen ausgerichtet werden; die Unterrichtsorganisation und -entwicklung werden flexibilisiert. Im Bereich der Personalauswahl und -entwicklung erhalten die Direktoren mehr Kompetenzen. Sie können sich ihre Lehrer künftig selbst aussuchen und maßgeschneiderte Fort- und Weiterbildungen anfordern. Der Erweiterung der Handlungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten steht aber auch ein höheres Maß an Ergebnisverantwortung gegenüber, das von den Schulen – insbesondere den Leitern – wahrzunehmen ist. Um sicherzustellen, dass Führungskräfte an Schulen diese gestiegenen Anforderungen auch erfüllen, setzt man im Bildungsministerium auf zwei Maßnahmen: Einerseits soll das Verfahren zur Auswahl von Führungskräften an die neuen Herausforderungen angepasst werden und andererseits die verpflichtende Qualifizierung der Schulmanager intensiviert werden.

Leitungspositionen, so auch die neu geschaffenen Clusterleitungen, sind in Zukunft grundsätzlich auszuschreiben. Die Kriterien, nach denen Bewerber ausgewählt werden, sind weitgehend einheitlich und in der Ausschreibung anzuführen. Neben der persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung sind Führungs- und Managementkompetenzen erforderlich sowie ein geeignetes Konzept für die Entwicklung der Schule vorzulegen, die in Hinkunft geleitet werden soll. In einem ersten Schritt ist in einem Bewerbungsschreiben darzulegen und – soweit möglich – auch nachzuweisen, dass die Erfordernisse erfüllt werden. Bewerber, die diese Hürde überwinden, müssen sich einem Assessment zur Beurteilung ihrer Führungs- und Managementkompetenzen bei einer qualifizierten Einrichtung stellen und werden anschließend zu einem Hearing vor eine unabhängige Begutachtungskommission geladen. Diese Kommission beurteilt die Eignung der Bewerber und erstellt ein ausführlich begründetes Gutachten. Die Letztentscheidung trifft bei Bundesschulen der Bildungsminister, bei Pflichtschulen entscheidet das zuständige Organ des jeweiligen Bundeslandes. Bestellt werden die Leiter zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren. Eine neuerliche Ernennung, die ohne Ausschreibung und Auswahlverfahren erfolgen kann, ist dann auf unbestimmte Zeit wirksam. Dieses neue Verfahren tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

Umfassende Qualifizierung

Ab 2023 werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung neu geregelt. Leiter können dann nur mehr jene Personen werden, die bereits den ersten Teil des Hochschullehrgangs »Schulen professionell führen«  im Umfang von 20 ECTS oder eine inhaltlich gleichwertige Ausbildung absolviert haben. Wird eine Person zum Leiter bestellt, muss sie diesen Lehrgang im Gesamtumfang von 60 ECTS innerhalb von vier Jahren und sechs Monaten abschließen, um in weiterer Folge die Funktion unbefristet ausüben zu können. Mit der Vorqualifizierung (20 ECTS) will das Bildungsministerium mittelfristig sicherstellen, dass niemand unvorbereitet eine Leitungsfunktion übernimmt. Die begleitende Qualifizierung nach einer Bestellung (weitere 40 ECTS) soll die Kompetenzen der neuen Direktoren praxisnah vertiefen und erweitern sowie die Möglichkeit bieten, sich mit anderen Führungskräften aus dem schulischen Bereich auszutauschen.

Vorqualifizierung startet noch heuer

Um möglichst vielen potenziellen Bewerbern die Chance zu geben, sich ab 2023 erfolgreich zu bewerben, werden die Pädagogischen Hochschulen bereits ab Herbst 2018 den ersten Teil des Hochschullehrgangs anbieten.
Die Vorqualifizierung besteht nach derzeitigem Stand aus vier Modulen:

  • Führungsverständnis
  • Organisationsentwicklung und -führung
  • Personalführung und -entwicklung
  • Schulqualität

Im Modul »Führungsverständnis« soll vor allem eine intensive Auseinandersetzung mit Führungsaufgaben und dem eigenen Rollenverständnis erfolgen. Steuerung, Prozess- und Projektmanagement, Schul- und Verwaltungsmanagement, schulrechtliche Grundlagen und Datenschutz sind Schwerpunkte des Moduls »Organisationsentwicklung und -führung«.  Personalmanagement, dienstrechtliche Grundlagen, Grundlagen der Mitarbeiterführung und Personalentwicklung sowie Compliance dominieren das dritte Modul (»Personalführung und -entwicklung«). Den Abschluss bildet das Modul »Schulqualität« mit den Themenbereichen Unterrichtsentwicklung, Evaluation, Qualitätsentwicklung und -sicherung, Marketing sowie einem Blick auf das gesellschafts- und wirtschaftspolitische Umfeld von Schulen.

Moderner Methodenmix

Die Lehr- und Lernformen bestehen aus einem zielorientierten Methodenmix: Präsenzphasen, E-Learning, Selbst- und Fernstudium sind ebenso angedacht wie etwa Intervision, Shadowing oder Peer Groups. In der begleitenden Qualifizierung nach der Bestellung zur Führungskraft stehen die Themenblöcke »Führung und Leadership« sowie die Praxisreflexion im Mittelpunkt. Pflichtfächer (Schul- und Dienstrecht) zur Vertiefung der Kenntnisse und Wahlfächer, die nach persönlichem Bedarf belegt werden können, ergänzen das Angebot. Neben der strukturierten Qualifizierung von Führungskräften in Form von Hochschullehrgängen sind aber auch kurzfristige Schulungsmaßnahmen in Vorbereitung, die für eine rasche Umsetzung der Bildungsreform notwendig sind. Hohe Priorität hat etwa die Auswahl der Lehrer durch die Schulleitungen. Um diese Rekrutierungsprozesse gut abzuwickeln, sind schon in den kommenden Monaten Schulungen für die Direktoren geplant.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine weitere Professionalisierung im Bereich Führung ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine gelungene Umsetzung der Bildungsreform sein wird. Angesichts der Dimensionen im Bildungsbereich wird schnell klar, dass es sich hierbei um eine gewaltige Herausforderung handelt: Österreich hat derzeit immerhin über 5 500 Schulen.

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SC Ing. Mag. Andreras Thaller

Gastautor
Andreas Thaller
ist Leiter der ­Präsidialsektion im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Er ist außerdem im Präsidium des Forum Personal des ÖPWZ.
www.bmbwf.gv.at