Optimierung der Lohnabgaben

Beim jüngsten HR-Expertentreff von Sage holten sich rund 170 Personalverantwortliche wichtige gesetzliche Updates, um die Lohnabgaben zu optimieren.

Im Herzen Wiens, genauer im Austria Trend Hotel Savoyen Vienna, fand Mitte März das jährliche HR-Expertentreff der HR-Branche in statt, das vom Softwareunternehmen Sage organisiert wurde. Insgesamt interessierten sich österreichweit rund 550 Personalverantwortliche für die neuesten Trends und Änderungen in der Gehaltsabrechnung und Personalverwaltung.

Der Geschäftsführer von Sage Österreich (Johannes Kreiner) eröffnete die Veranstaltung mit einem herzlichen Willkommen und einer spannenden Einführung in die neuesten Funktionen und Verbesserungen der Sage DPW Software, einer Gesamtlösung für die Personalverrechnung, die von Zeiterfassung über Reisekostenabrechnung bis hin zur digitalen Personalakte und Personalentwicklung reicht.

Das besondere Highlight des Treffens waren aber die Präsentationen von Manfred Ausperger, dem GPLB-Teamleiter der ÖGK, und Bernhard Geiger von der Beratungsfirma Deloitte. Sie teilten ihr profundes Wissen über Optimierungsstrategien für Lohnabgaben, ein Thema von zentraler Bedeutung für jedes Unternehmen, das nach Effizienz und Compliance im Personalwesen strebt. Ihre Vorträge zeichneten sich nicht nur durch fachliche Tiefe aus, sondern auch durch eine erfrischende Prise Humor, da beide Referenten sich in einer freundschaftlichen »Klingen-Duell«-Atmosphäre gegenseitig herausforderten. Bernhard Geiger begann seine Ausführungen dabei mit den Worten: »Obwohl es viele nicht glauben, gibt es tatsächlich noch zahlreiche Möglichkeiten der Abgabenoptimierung.«

Die Veranstaltung bot ein umfassendes Programm, das Themen wie Firmenfahrzeuge, Mitarbeiterprämien, SEG-Zulagen, Überstundenfreibeträge, Jobtickets, Essensbons, Kinderbetreuungszuschüsse und Betriebsveranstaltungen umfasste. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Vorstellung von Funktionen in der Software zur Vereinfachung und Automatisierung der Verwaltung dieser Aspekte, einschließlich der CO2-Erfassung für Dienstreisen, der Verwaltung von Zulagen und Tätigkeiten, sowie der Unterstützung bei der Einhaltung von Doppelbesteuerungsabkommen.

Die wichtigsten Updates

Im Zuge der rund 1,5 stündigen Präsentation gingen die beiden Vortragenden auf die wichtigsten Themen und die relevantesten Neuerungen näher ein. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Firmenfahrzeuge
Wird das Kfz nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich privat benützt, ist 1 % bzw, 0,75 % der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen (max. 480,– €  pm). Schwankende Privat-km-Leistung in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen ist dabei unschädlich.
Um das zu beweisen, ist ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen. Ausperger weist darauf hin: »Sie können mit 100-%iger Sicherheit davon ausgehen, dass das Fahrtenbuch bei einer Prüfung im Detail angesehen wird. Dabei werden unsere Prüfer die angegeben Daten auch mit denen des letzten Services abgleichen. Wenn hier Fehler sind, ist das Fahrtenbuch ungültig.«

Abgabenfreie Mitarbeiterprämie
Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine abgabenfreie Mitarbeiterprämie gemäß §124b Z 447 EStG in Höhe von maximal 3.000,– €  zur Auszahlung bringen, wenn der Kollektivvertrag dies vorsieht. In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiterprämie abzuschließen. Kann mangels Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ersetzt werden. Es muss nicht an alle Mitarbeiter der gleiche Betrag gezahlt werden, es kann auch sachlich differenziert werden.
SEG-Zulagen:
Seit dem 1. 1. 2024 ist der monatliche Steuerfreibetrag für SEG-Zulagen und SFN-Zuschläge von bisher max. € 360,– auf höchstens € 400,– angehoben. Bei Vorliegen von Nachtarbeit erhöht sich der maximal zulässige Freibetrag somit von bisher 540,– € auf nunmehr 600,– €.

Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass durch konkrete Aufzeichnungen nachgewiesen wird:
für welche Arbeiten im Einzelnen eine steuerfreie Zulage gewährt wird,
wann sie geleistet werden,
in welchem Umfang zur Gesamtarbeitszeit sie geleistet werden.

Überstundenfreibetrag:
Anpassung des Höchstbetrages für steuerfreie Überstundenzuschläge durch das Progressionsabgeltungsgesetz
In 2024 und 2025: maximal 18 Überstunden; maximal 200,– € pro Monat
Ab 2026: maximal 10 Überstunden; maximal 120,– € pro Monat

Kinderbetreuung:
Der freiwillige Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung betrug in Österreich 1.000,– € (2023) und wurde mit 1. 1. 2024 auf 2.000,– €  erhöht. Dieser Betrag gilt als steuer- und abgabenfrei und kann direkt an die Mitarbeiter ausbezahlt werden.
Auch die Altersgrenze der Kinder wurde von 10 Jahre auf 14 Jahre angehoben.

Fazit
In einer Zeit, in der Flexibilität, Sicherheit und Effizienz im Personalwesen wichtiger denn je sind, stellte der HR-Expertentreff 2024 eine wichtige Ressource für Fachleute dar, die sich diesen Herausforderungen stellen und ihre Organisationen zukunftssicher machen wollen. Dieses Treffen unterstrich nicht nur die Bedeutung ständiger Weiterbildung und Anpassung an gesetzliche Änderungen im Bereich der Personalverrechnung, sondern bot auch eine großartige Plattform für den Austausch und die Vernetzung unter Branchenexperten. Sage beweist einmal mehr seine Experten-Rolle als Anbieter von HR-Software­lösungen und Partner für Unternehmen jeder Größe, die ihre Personalprozesse modernisieren und optimieren möchten. Mit ihrem gelungenen Mix aus Fachwissen, Technologieeinblicken und Net­working-Mög­lich­keiten war die Veranstaltung ein voller Erfolg und ein Beweis für die lebendige und innovative HR-Community in Österreich.

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