Um Weiterbildung für Unternehmen und Privatpersonen leistbar zu machen, gibt es viele Förderangebote. Die Auswahl ist groß und schwer durchschaubar. TRAiNiNG bietet hier einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildungs-Förderungen.
Alle zwei Jahre bieten wir Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Möglichkeiten für Weiterbildungsförderungen. Die im Artikel genannten Zahlen sind aktuell mit Stand April 2026. Wir haben die verschiedenen Möglichkeiten dieses Jahr in 6 Bereiche unterteilt:
- Steuerliche Förderungen
- Bundesförderungen
- Landesförderungen
- Förderungen des AMS
- Förderungen der Kammern und Gewerkschaften
- sonstige Förderungen
Es gibt verschiedene Formen von Förderungen, wie z. B. Bar-Zuschüsse in Form von Beihilfen (Schülerbeihilfe, Studienbeihilfe, Stipendien usw.), Gutscheine (z. B. den AK-Bildungsscheck) sowie nicht monetäre Leistungen wie z. B. Übernahme von Beratungsleistungen oder Vermittlungs- und Koordinationsleistungen. Nahezu alle Angestellten, die einen Kurs belegen, können diesen in irgendeiner Form fördern lassen. Informieren zahlt sich also aus und spart bares Geld. Dieser Artikel kann leider nicht einmal ansatzweise alle Förderungen auflisten. Es gibt einfach zu viele, besonders für spezielle Zielgruppen wie Lehrlinge, Zuwanderer, Arbeitslose, Fachkräfte-Qualifizierung etc.
1) Steuerliche Förderungen
Für Unternehmen: Sämtliche Ausgaben zur beruflichen Weiterbildung von Mitarbeitern werden natürlich als Betriebsausgaben anerkannt, soweit sie in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Für Privatpersonen: Personen, die Weiterbildungen privat zahlen, können die Kosten im Zuge des Steuerausgleichs (Arbeitnehmerveranlagung) geltend machen und so die Lohn- bzw. Einkommenssteuer reduzieren. Absetzbar sind sämtliche Fortbildungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sowie Fachliteratur, eventuelle Reisekosten und sogar Nächtigungskosten, wenn die Heimreise vom Kursort nicht mehr zumutbar ist. Nicht absetzbar sind jedoch Kurse, die primär dem privaten Interesse dienen (z. B. Kochkurse für Hobbyköche). Auch allgemein bildende Maßnahmen wie z. B. die AHS-Matura sind nicht steuerlich absetzbar.
2) Förderungen des Bundes
Der Bund bietet zahlreiche Förderungsmöglichkeiten für Aus- und Weiterbildung an. Vor allem handelt es sich dabei um Förderungen für eine Basisausbildung (Lesen, Schreiben, Rechnen), Studienbeihilfen sowie Förderungen für Menschen mit Behinderungen. Einige Beispiele für Bundesförderungen sind:
- Kostenlose Vorbereitungskurse für Prüfungen zur Berufsmatura für Lehrlinge
- Ausbildungshilfen für Personen mit Behinderungen
- Schulbeihilfe für Schulbesuche ab der 10. Schulstufe
- Studienbeihilfen und Studiendarlehen
- Kurse zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
- Lehre für Erwachsene (für Lehrlinge über 18)
- Lehrlinge: Basisförderungen für alle Lehrverhältnisse
- Förderungen für Personen mit Behinderungen
Weitere Infos: www.bmb.gv.at. Durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden speziell niedrigqualifizierte Personen und ältere Personen gefördert, weitere Infos: www.esf.at. Das neue Modell »Weiterbildungszeit« ist seit 1. Jänner 2026 in Kraft, weitere Infos dazu im Teil 4 (Förderungen durch das AMS).
3) Förderungen der Länder
Bei den Förderungsmöglichkeiten gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Aus Platzgründen gehen wir hier nur auf die wichtigsten Förderungen ein, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Burgenland – Förderung der Aus- und Weiterbildung von Unternehmern, Fach- und Führungskräften: 50 % der Kurskosten (max. 1.700,– €); 60 % bei Lehrabschlussprüfungen; 75 % (max. 2.300,– €) bei Wiedereinstieg; 75 % (max. 4.500,– €) für Berufsreife-, Studienberechtigungs-, Meister- und Werkmeisterprüfungen; 100 % (max. 4.500,– €) für Zukunftsberufe mit generellem Bedarf. Die jährlichen Gesamtkosten dürfen 4.500,– € nicht übersteigen. Infos: www.burgenland.at/foerderungen
Niederösterreich – Mit der niederösterreichischen Bildungsförderung werden berufsspezifische Weiterbildungskurse bei anerkannten und zertifizierten Bildungsträgern unterstützt. Die Höhe der Förderung reicht von 20 bis 80 % der Kosten (je nach Einkommen), mit einem Maximalbetrag von 2.500,– € innerhalb von 3 Jahren. Das Sonderprogramm »NÖ Weiterbildungsscheck« fördert mit bis zu 90 % der Kurskosten, maximal 3.000 €. Infos: www.noe.gv.at/Bildung/Aus-und-Weiterbildung/Bildungsfoerderung/Bildungsfoerderung.html
Kärnten – Das Land Kärnten fördert unter gewissen Einkommensvoraussetzungen beruflich relevante Fortbildungen (mit 25 % bis 75 % der Kurskosten) mit einem Betrag bis zu 2.500,– € innerhalb von 5 Jahren. Infos: www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Oberösterreich – Das Bildungskonto des Landes OÖ fördert allgemeine Bildungskosten bis 30 % der Kurskosten, maximal 2.200,– €. Für Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen gilt ein erhöhter Fördersatz von 40 % bis max. 2.400 €. Infos: www.land-oberoesterreich.gv.at/bildungskonto.htm
Salzburg – Das Land Salzburg fördert in Form eines Bildungsschecks Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind, mit 50 % der Kurskosten, maximal 1.100,– €. Je nach Alter und höchstem Bildungsabschluss können auch bis zu 80 % und bis zu 1.400,– € gefördert werden. Sollte das Förderbudget vorzeitig ausgeschöpft sein, können keine weiteren Anträge gestellt werden. Infos: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck oder www.bildungsberatung-salzburg.at
Steiermark – Die Steiermark fördert vor allem Lehrlinge und Pendler, bietet sonst aber keine speziellen Förderungen für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Graz bietet mit dem »Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung« für Personen, die seit mindestens zwölf Monaten in Graz wohnen, Förderungen von bis zu 3.000,– € an. Infos: www.weiterbildung.steiermark.at
Tirol – Eines der großzügigsten Bundesländer ist Tirol. Dort gibt es einerseits das Bildungsgeld für Arbeitnehmer oder auch Selbstständige mit weniger als 9 Mitarbeitern. Es beträgt 30 % bis 50 % der Kurskosten. Weiters gewährt das Land eine Ausbildungsbeihilfe für Personen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierung ein Arbeitsverhältnis aufgelöst haben. Es wird ein Zuschuss für den Lebensunterhalt mit bis zu 350,– € pro Monat gewährt. Auch für Lehrlinge gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Ebenfalls gibt es den Weiterbildungsbonus. Damit wurde ein Anreiz zur beruflichen Höherqualifizierung geschaffen. Er bietet niedrig qualifizierten Personen oder Personen mit formal nicht anerkannten beruflichen Abschlüssen aus dem Ausland die Möglichkeit, bis zu 90 % der Kosten von Bildungsmaßnahmen gefördert zu bekommen. Infos: www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung
Vorarlberg – Seit Anfang 2026 komplett reformiert. Die Förderschwerpunkte: Bildungskonto bis zu 370 €/Monat für Vollzeitausbildungen, Bildungsprämie bis zu 2.500 € für berufsbegleitende Weiterbildung, Wohnzuschuss für Lehrlinge bis zu 2.500 €/Jahr, und Berufsreifeprüfung pauschal 2.100 €. Der Fokus liegt jetzt besonders auf Personen mit maximal Pflichtschulabschluss, für die es deutlich höhere Fördersätze gibt. Infos: www.bildungszuschuss.at
Wien – Das waff Bildungskonto fördert für beschäftigte Personen Kurse und Seminare mit bis zu 50 % der Kurskosten, maximal 2.000,– €, die bei einem waff-anerkannten Bildungsträger absolviert werden. Das Förderprogramm waff FRECH fördert grundlegende berufliche Veränderungen von Mädchen und Frauen mit bis zu 90 % der Kurskosten, maximal 5.000,– €. Der »Digi-Winner« (waff Bildungskonto) bringt bis 5.000,– € Förderung, wenn sie ihre Chancen in der digitalen Arbeitswelt verbessern, neue Kompetenzen dazugewinnen, ihren Arbeitsplatz besser absichern oder die Möglichkeiten digitaler Weiterbildung nutzen. Personen, die einen Lehrabschluss oder einen anderen Bildungsabschluss nachholen wollen, werden mit dem Chancen-Scheck mit bis zu 3.000,– € gefördert. Infos: www.waff.at
4) Förderungen durch das AMS
Das Arbeitsmarktservice bietet eine Fülle an Förderungen an, speziell für Arbeitslose oder Personen, die sich beruflich neu orientieren wollen. Zusätzlich gibt es Programme zur Förderung von Ausbildungen als Fachkraft in einem Bereich, in dem ein Mangel an Fachkräften herrscht.
Weiterbildungszeit: Das neue Modell »Weiterbildungszeit« ist seit 1. Jänner 2026 in Kraft, die Beantragung der Beihilfe ist voraussichtlich ab 8. 6. 2026 möglich. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Für die neue Weiterbildungsbeihilfe stehen insgesamt 150 Mio. € pro Jahr zur Verfügung – im Vergleich zu ca. 640 Mio. € zuvor eine massive Kürzung.
- Die Beihilfe bewegt sich zwischen 40,40 € und 67,94 € pro Tag, was einem Mindestbetrag von ca. 1.212 € monatlich entspricht.
- Es besteht kein Rechtsanspruch mehr — ob jemand die Förderung erhält, entscheidet das AMS im Einzelfall.
- Mindestumfang der Weiterbildung: 20 Wochenstunden, bei Betreuungspflichten: 16.
- Mindestens 12 Monate Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber nötig.
- Verpflichtende Bildungsberatung beim AMS vor Antragstellung.
- Bei einem Einkommen über der halben Höchstbeitragsgrundlage von 3.465,– € brutto (Wert 2026) muss der Arbeitgeber 15 % der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen.
- Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit müssen mindestens 26 Wochen Beschäftigung liegen.
Außerdem gibt es eine AMS-Beihilfe zusätzlich zum Weiterbildungsgeld für Personen, deren Bruttoeinkommen 2.300,– € nicht übersteigt. Das AMS übernimmt bis zu 100 % der Kursgebühren, wenn die Bildungsmaßnahme die Vermittlungschance am Arbeitsmarkt erhöht. Infos: www.ams.at
5) Förderungen durch Kammern
Die Arbeiterkammer vergibt an ihre Mitglieder in allen Bundesländern Bildungsgutscheine bzw. Bildungsschecks in unterschiedlicher Höhe. Eingelöst werden können diese für verschiedene Weiterbildungsangebote, wie z. B. die der VHS oder der WIFIs. Die Höhe der Gutscheine beträgt maximal:
- Wien: 150,– €/Jahr (+ weitere 150,– Digi-Bonus)
- NÖ: 150,– €/Jahr (+ weitere 220,– Digi-Bonus)
- Bgld: 150,– €/Jahr (+ weitere 200,– Digi-Bonus)
- Stmk: 80,– €/Semester
- OÖ: 150,– €/Jahr
- K: 100,– bis 150,– €/Jahr
- S: kein Bildungsscheck der AK
- V: 25 % Rabatt auf verschiedene Kurse
- T: nur für Schüler, Studenten und Lehrlinge
Infos: www.arbeiterkammer.at. Die Landwirtschaftskammer übernimmt bis zu 66 % der Kurskosten für relevante Schulungen. Infos: www.lko.at. Auch einige andere Interessensvertretungen fördern Kurse im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Infos dazu auf der jeweiligen Kammer- bzw. Gewerkschafts-Website.
6) Sonstige Förderungen
- Bausparfinanzierung: Seit 1. September 2005 besteht die Möglichkeit, Bauspardarlehen nicht nur für Wohnraumbeschaffung zu nutzen, sondern auch für Bildung und Pflege.
- Kinderbetreuungsgeld: Frauen und Männer erhalten unter gewissen Umständen ein Kinderbetreuungsgeld, während sie an einer Aus- oder Weiterbildung teilnehmen.
- Für Senioren gibt es ebenfalls Bildungsförderungen, die sich meistens auf den Besuch von Kursen in Volkshochschulen beschränken.




